Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 13. August 2026 · JB Invest UG (haftungsbeschränkt), Hamburg
Vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Dieser Text ist ein sorgfältig gebauter Entwurf, keine Rechtsberatung. Er ist auf das Geschäftsmodell von Freightly zugeschnitten und berücksichtigt die Grenzen der AGB-Kontrolle im Unternehmerverkehr — die Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht ersetzt er nicht.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Freightly" zwischen der JB Invest UG (haftungsbeschränkt), Genslerstraße 11, 22307 Hamburg (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen leistet. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Abgrenzung der Leistung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Freightly" als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung auf Zeit bereit. Die Software dient der Organisation, Dokumentation und Nachverfolgung von Sendungen sowie der Kommunikation zwischen dem Kunden und dessen eigenen Kunden. Eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
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Abgrenzung. Die Software ist ein Hilfsmittel zur Organisation von Vorgängen. Der Anbieter erbringt insbesondere nicht:
- Leistungen eines Frachtführers, Verfrachters, Spediteurs oder Lagerhalters; er übernimmt keine Obhut über Güter und schuldet keine Transport-, Umschlag- oder Lagerleistung;
- Zollanmeldungen, zollrechtliche Vertretung oder Beratung in Zoll-, Außenwirtschafts- oder Steuerfragen;
- Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung;
- eine Zusage über Ankunfts-, Abfahrts- oder Zustellzeitpunkte von Sendungen.
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Daten Dritter. Die Software zeigt Angaben an, die von Dritten stammen — namentlich Schiffspositionen und voraussichtliche Ankunftszeiten aus AIS-Daten, Angaben von Reedereien, Terminals und Behörden sowie Kartendarstellungen. Diese Angaben werden unverändert oder aufbereitet weitergegeben. Der Anbieter erhebt sie nicht selbst, kann sie nicht überprüfen und schuldet weder ihre Richtigkeit noch ihre Vollständigkeit oder ständige Verfügbarkeit.
Zur Klarstellung: Eine in der Software angezeigte voraussichtliche Ankunftszeit ist eine Angabe der Schiffsführung oder eines Dienstleisters, keine Zusage des Anbieters. Sie kann sich jederzeit ändern und gilt regelmäßig für den nächsten Anlaufhafen des Schiffes, nicht zwingend für den Entladehafen der Sendung. Der Kunde hat für terminkritische Entscheidungen die maßgeblichen Angaben bei seinem Frachtführer oder Terminal einzuholen.
- Beschreibungen von Leistungsmerkmalen auf der Website, in Angeboten oder in Präsentationen sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantien. Eine Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, anpassen und verbessern. Er darf einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss, Testzugang
- Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs erfolgen.
- Stellt der Anbieter einen unentgeltlichen Testzugang bereit, so besteht darauf kein Anspruch. Der Testzugang kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Für Testzugänge gilt § 10 dieser AGB entsprechend; eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei unentgeltlicher Bereitstellung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 4 Leistungsumfang, Pakete und Grenzen
- Welche Funktionen dem Kunden zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem gebuchten Paket. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.
- Die Pakete enthalten eine Obergrenze für die Anzahl gleichzeitig aktiver Sendungen. Als aktiv gilt eine Sendung, solange sie nicht als geliefert gekennzeichnet und nicht archiviert ist.
- Überschreitet der Kunde die Obergrenze, wird die Überschreitung nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Satz je zusätzlicher aktiver Sendung abgerechnet. Der Anbieter sperrt die Nutzung deswegen nicht.
- Der Anbieter darf zum Schutz des Betriebs technische Grenzen für Datenmengen, Dateigrößen und Abfragehäufigkeit setzen. Er wird den Kunden über für ihn relevante Grenzen informieren.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums.
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Nicht als Ausfallzeit gelten:
- Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter mindestens 24 Stunden vorher ankündigt und möglichst außerhalb der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ) an Werktagen durchführt;
- Zeiten dringender Wartung zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung schwerwiegender Störungen;
- Einschränkungen durch höhere Gewalt (§ 11);
- Störungen, die auf der Infrastruktur des Kunden, seiner Internetverbindung, seiner Endgeräte oder seiner Software beruhen;
- Störungen, die durch eine dem Vertrag widersprechende Nutzung durch den Kunden verursacht werden.
- Der Kunde hat Störungen unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung entsprechend der im gebuchten Paket zugesagten Reaktionszeit. Eine Reaktionszeit ist die Zeit bis zur Aufnahme der Bearbeitung, keine Zusage über die Dauer der Behebung.
- Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungen des Datenbestands. § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich. Der Anbieter prüft eingegebene Daten nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
- Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, gegen Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist. Er ist für Handlungen der von ihm angelegten Nutzer verantwortlich.
- Der Kunde legt Zugänge für seine eigenen Kunden eigenverantwortlich an und entscheidet, welche Inhalte diesen sichtbar sind.
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Eigenverantwortung bei Fristen. Der Kunde bleibt für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und vertraglicher Fristen und Pflichten selbst verantwortlich — insbesondere für zoll-, außenwirtschafts-, steuer- und handelsrechtliche Melde-, Anzeige- und Aufbewahrungspflichten. Hinweise, Erinnerungen und Statusanzeigen der Software sind Arbeitshilfen und entlasten den Kunden nicht.
Der Kunde darf sich nicht darauf verlassen, dass eine Benachrichtigung der Software ihn erreicht. Zustellwege für E-Mail und Push liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Für fristgebundene Vorgänge ist eine eigene Kontrolle einzurichten.
- Eigene Datensicherung. Der Kunde hat die von ihm eingestellten Daten und Dokumente zusätzlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich zu sichern, soweit sie für seinen Geschäftsbetrieb oder zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Die Sicherungen des Anbieters nach § 5 Abs. 4 dienen dem Betrieb der Software und ersetzen keine eigene Sicherung des Kunden.
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Der Kunde unterlässt es,
- die Software über die vertraglich gestattete Nutzung hinaus zu verwenden, insbesondere Zugänge Dritten außerhalb seines Unternehmens und seiner Kunden zu überlassen;
- Verfahren einzusetzen, die den Betrieb beeinträchtigen, etwa automatisierte Massenabfragen ohne Absprache;
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Daten anderer Kunden abzurufen oder abzurufen zu versuchen;
- rechtswidrige Inhalte einzustellen.
§ 7 Inhalte des Kunden, Freistellung
- Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingestellten Daten und Dokumenten. Er räumt dem Anbieter das für den Betrieb der Software erforderliche, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, diese zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und den von ihm berechtigten Nutzern anzuzeigen.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einstellung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und führt keine Anerkennung ohne Zustimmung des Kunden herbei.
§ 8 Vergütung, Zahlung, Preisanpassung
- Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Grundvergütung ist monatlich oder — bei vereinbarter Jahreszahlung — jährlich im Voraus fällig. Überschreitungen nach § 4 Abs. 3 werden nachträglich abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem zu.
- Ein einmaliges Einrichtungsentgelt wird mit Vertragsschluss fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter darf den Zugang nach erfolgloser Mahnung und Ankündigung mit angemessener Frist sperren; die Vergütungspflicht bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. Der Datenbestand bleibt während der Sperrung erhalten.
- Der Anbieter darf die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anpassen. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf wird er in der Ankündigung hingewiesen. Ohne Kündigung gilt die Anpassung als angenommen.
- Preisfestschreibung. Hat der Anbieter dem Kunden im Angebot ausdrücklich eine Festschreibung des Paketpreises zugesagt, so gilt Absatz 5 für diesen Kunden nicht, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Die Festschreibung erfasst den Preis des bei Vertragsschluss gebuchten Pakets. Sie entfällt bei einem Wechsel in ein anderes Paket sowie bei einer Neubegründung des Vertragsverhältnisses nach dessen Beendigung, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Entgelte für Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht Bestandteil des gebuchten Pakets waren, werden von der Festschreibung nicht erfasst.
- Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Ohne besondere Vereinbarung beträgt sie zwölf Monate.
- Er verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende. Der Anbieter stellt dem Kunden dessen Daten für 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde hat die Daten innerhalb dieser Frist abzurufen.
§ 9a Startmonat
- Die Parteien können einen Startmonat vereinbaren. Er umfasst die im Angebot bezeichneten Einrichtungsleistungen sowie die Nutzung des gebuchten Pakets für 30 Tage ab dem Tag, an dem dem Kunden der produktive Zugang bereitgestellt wurde (Livegang).
- Das Entgelt für den Startmonat ist mit Vertragsschluss fällig. Eine Grundvergütung nach § 8 Abs. 2 fällt für den Zeitraum des Startmonats daneben nicht an.
- Während des Startmonats besteht keine Mindestlaufzeit; § 9 Abs. 1 findet insoweit keine Anwendung.
- Der Vertrag endet mit Ablauf des Startmonats, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er wird nur fortgesetzt, wenn der Kunde die Fortsetzung vor Ablauf des Startmonats in Textform erklärt. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt. Der Anbieter weist den Kunden spätestens sieben Tage vor Ablauf des Startmonats auf das bevorstehende Vertragsende hin.
- Erklärt der Kunde die Fortsetzung, beginnt die Mindestlaufzeit nach § 9 Abs. 1 mit dem auf den Startmonat folgenden Tag. Ein etwaiges restliches Einrichtungsentgelt nach § 8 Abs. 3 wird zu diesem Zeitpunkt fällig; seine Höhe ergibt sich aus dem Angebot.
- Endet der Vertrag mit Ablauf des Startmonats, gilt § 9 Abs. 4 entsprechend; der Anbieter stellt dem Kunden dessen Daten für 30 Tage zum Abruf bereit. Überschreitungen nach § 4 Abs. 3, die im Startmonat angefallen sind, werden nicht berechnet.
- Ein Startmonat kann je Kunde einmal vereinbart werden.
§ 10 Haftung
Vorbemerkung zum Verständnis dieser Regelung. Ein pauschaler Ausschluss jeder Haftung wäre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Eine unwirksame Klausel entfällt vollständig — an ihre Stelle tritt dann die unbeschränkte gesetzliche Haftung. Die nachstehende Staffelung geht deshalb bewusst nicht weiter, als sie tragen kann.
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Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Die Haftung nach Absatz 2 ist zudem der Höhe nach begrenzt auf
- die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Netto-Grundvergütung, insgesamt und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres;
- höchstens jedoch 25.000 EUR je Vertragsjahr.
- Nicht ersetzt werden im Rahmen von Absatz 2 insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- oder Betriebsausfall, Ansprüche Dritter gegen den Kunden, Vertragsstrafen, Liegegeld, Demurrage, Detention, Standgeld, Lagerkosten, Umschlags- und Umfuhrkosten sowie Kosten der Beschleunigung eines Transports. Diese Positionen gehören dem Risikobereich des Transportgeschäfts an, das der Anbieter nach § 2 Abs. 2 nicht erbringt.
- Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 5) erforderlich gewesen wäre.
- Daten Dritter und Zustellwege. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit von Angaben Dritter im Sinne des § 2 Abs. 3 sowie für die Zustellung von E-Mail- und Push-Benachrichtigungen durch Netze und Dienste Dritter haftet der Anbieter nicht. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
- Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung von Pflichten nach § 6, ist anzurechnen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Epidemien und behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Streiks und Aussperrungen sowie erhebliche Angriffe auf die IT-Infrastruktur, denen mit zumutbarem Aufwand nicht zu begegnen war.
- Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich und wirkt auf die Beseitigung hin. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, darf jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 12 Datenschutz
- Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, soweit sie auf seiner Weisung beruht, insbesondere für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der Daten seiner eigenen Kunden und Beschäftigten.
- Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Anbieter als Verantwortlichen — etwa zur Vertragsabwicklung und zur Website — enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Vertraulich sind Informationen, die als solche gekennzeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
- Die Pflicht besteht für die Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus fort.
- Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 14 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
- Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder vervielfältigen, soweit dies nicht gesetzlich gestattet ist (§§ 69d, 69e UrhG).
- Marken, Logos und Gestaltungselemente des Anbieters bleiben dessen Eigentum. Das Recht des Kunden, sein eigenes Logo und seine Farben im Kundenportal einzusetzen, bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, durch höchstrichterliche Rechtsprechung, durch eine wesentliche Änderung der Leistung oder zur Beseitigung einer Regelungslücke veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf wird er in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, darf jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Recht des Anbieters, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen, bleibt unberührt.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen; § 12 bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Noch zu ergänzen oder zu entscheiden:
- Registergericht und HRB-Nummer sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum · Auftragsverarbeitung.
- Höchstbetrag in § 10 Abs. 3: 25.000 EUR ist ein Vorschlag. Er sollte zur Deckungssumme einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung passen — ohne Versicherung trägt die UG das Risiko selbst.
- Verfügbarkeit in § 5 Abs. 1: 99,0 % entspricht rund 7 Stunden Ausfall im Monat. Eine höhere Zusage ist erst sinnvoll, wenn sie technisch gehalten werden kann.
- Reaktionszeiten je Paket (§ 5 Abs. 3) müssen mit der Preisseite übereinstimmen.